Ordnungsregeln
Ordnungsregeln
Die Camp manager sind für die Ordnung verantwortlich und stehen ihnen bei Auftreten von Problemen zur Verfügung. Die Anweisungen der Camp manager müssen immer befolgt werden.
Einheitenraum:
- Wohnwagen, Wohnmobile usw. müssen mindestens 1,50 Meter von der Grenze/Grenze des Einheitsquadrats entfernt platziert werden.
- Auf dem Einheitsraum dürfen keine Gebäude oder freistehenden Antennen, Fahnenmasten oder andere feste Strukturen errichtet werden.
- Nach den Anweisungen des Lagerleiters ist es erlaubt, ein Lagerzelt von ca. 3 m2 aufzustellen.
- Die normalerweise im Handel zu findenden Messwerte müssen eingerichtet werden – eine private Heilung des Einheitenraums ist nicht erlaubt.
- Der Einheitsraum darf nicht so entsorgt werden, dass er einen dauerhaften individuellen Charakter hat.
- Das Graben auf dem Gerätegelände darf nur in Absprache mit dem Lagerleiter erfolgen.
Ruhe auf dem Platz
Bitte zeigen Sie anderen Campinggästen Rücksicht und beachten Sie, dass lautes Verhalten nicht erlaubt ist. Während der Zeit 23-07 muss es Ruhe auf dem Platz geben.
Ihr Auto aufladen
Um Pannen zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, Autos auf dem Campingplatz aufzuladen. (Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von DKK 500,- erhoben).
Eine Ladestation befindet sich etwa 300 Meter vom Campingplatz entfernt (auf dem Parkplatz bei der Tankstelle südlich des Campingplatzes).
Fahren auf dem Platz
Während Ihres Aufenthaltes muss das Fahren auf das Notwendige beschränkt sein und diese notwendige Fahrt muss immer in einem Schritttempo (weniger als 15 km/h) stattfinden.
Hunde
Hunde sollten in kurzer Linie geführt werden. Sie dürfen keinen ungebührlichen Lärm machen, und ihre Trümmer müssen entfernt werden.
Rauchen ist in ALLEN Gebäuden nicht erlaubt. Legen Sie die Zigaretten in die Aschenbecher.
Wind- und Kitesurfen:
Wind und Kitesurfen sind nur von Pfingsten bis zum 1. September erlaubt.
Der gesamte Verkehr auf dem Fjord muss innerhalb der Markierungen erfolgen.
Ein Verstoß gegen die Markierungen führt zur Ausweisung. Fragen Sie im Zweifelsfall an der Rezeption.
Lagerfeuer, Grills und Gasgrills:
Das Verbrennen von Lagerfeuern und die Verwendung von Grills usw. müssen in Übereinstimmung mit der Verordnung über Brandschutzmaßnahmen zum Verbrennen, zur Verwendung von Feuer, Licht, Wärmequellen usw. erfolgen, die unter anderem Folgendes vorsieht:
Lagerfeuer und Lagerfeuerfässer:
- Das Abbrennen von Lagerfeuern und die Nutzung der Feuerstelle dürfen nur mit Genehmigung der Camp Manager durchgeführt werden.
- Das Brennen von Lagerfeuerfässern etc. auf den Plätzen der Einheit darf nur mit Genehmigung der Lagerleiter erfolgen – und muss in sicherer Entfernung zu brennbaren Flüssigkeiten/Stoffen erfolgen.
- Beim Verbrennen von Lagerfeuer und Lagerfeuerfässern usw. müssen die Windeinwirkung entzallert und allgemein darauf geachtet werden, die Brandgefahren zu verringern.
- Sowohl während als auch nach der Nutzung muss sichergestellt werden, dass durch seine Verwendung keine Brandgefahr besteht.
Grill und Gasgrill:
- Beim Brennen von Grills und Gasgrills muss der Windschlag berücksichtigt werden, und es muss generell darauf geachtet werden, die Brandgefahren zu verringern.
- In extrem trockenen Zeiten kann die Benutzung von Grill- und Gasgrills verboten werden. Dies wird gegebenenfalls durch eine gesonderte Beschilderung erfolgen.
- Die Verwendung von Grills und Gasgrills muss in einem sicheren Abstand zu brennbaren Flüssigkeiten/Stoffen erfolgen.
- Sowohl während als auch nach der Nutzung muss sichergestellt werden, dass durch seine Verwendung keine Brandgefahr besteht.
- Gebrauchte Kohle und Briketts usw. müssen dafür in der Abfallsortierung auf der Ostseite des Hauptgebäudes im Container geliefert werden und dürfen nicht in die Natur oder unter anderem in den Abfall geworfen werden.
- Grill auf der Grillterrasse ist für die kostenlose Nutzung, unter Berücksichtigung der oben genannten Regeln.
Standort der Feuerwehrausrüstung
Handsprüher werden auf dem Platz platziert – die Positionen sind auf der Raumkarte dargestellt. Unsere Gäste werden gebeten herauszufinden, wo sich die nächstgelegenen Feuerwerkzeuge befinden. Feuerwehrgeräte dürfen nur im Brandfall eingesetzt werden.
Verantwortung
Der Campingplatz und seine Besitzer (Camp-Manager) übernehmen keine Verantwortung für die Beschädigung oder den Verlust der Habseligkeiten der Campinggäste. Jeder, der das Eigentum an Gebäuden, Ausrüstung oder Mitcampern beschädigt, kann nach den allgemeinen Regeln der Entschädigung haftbar gemacht werden.
Sonstige:
- Zeigen Sie Rücksicht und Schutz über Natur und Umwelt – beides hängt von Ihrem Schutz ab.
- Der Einsatz von Waffen und Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist in der Unterkunft verboten.
- Der Handel auf dem Gelände darf nur mit Genehmigung des Lagerleiters erfolgen.
- Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Toiletten, Waschräume, Küchen usw., müssen nach Gebrauch sauber und ordentlich hinterlassen werden.
- Die auf dem Gelände aufgestellten Abfallbehälter müssen immer verwendet werden.
- Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln des Platzes kann eine Ausweisung erfolgen.
Saisonstellplätze
Für Camper, die einen Saison-, Frühjahrs- oder Herbststellplatzmietvertrag abgeschlossen haben, gelten genauere Regeln für die Mobilität der Wohnwagen, die Anordnung der Stellplätze usw.
Camp-Manager stehen Ihnen bei Zweifeln zur Verfügung – Kontaktaufnahme oder Telefon 97315044.
Arzt:
Wochentags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr:
Hvide Sande: Tel. +45 97 31 10 23
Nr. Nebel Tel. +45 75 28 80 22
Außerhalb dieser Zeit:
Der Bereitschaftsarzt Tel. +45 70 11 31 31.
Alarm:
Alarm: Rufen Sie 112 an.