Ordnungsregeln
ORDNUNGSREGELN BJERREGAARD CAMPING
Die Betreuer des Camps sind für die Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlich und stehen bei Problemen zur Verfügung. Den Anweisungen der Lagerleitung ist stets Folge zu leisten.
Der Stellplatz
- Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte usw. müssen mindestens 1,50 m von der Grenze des Stellplatzes entfernt aufgestellt werden.
- Auf dem Gelände der Einheit dürfen weder Gebäude noch freistehende Antennen, Fahnenmasten oder andere feste Strukturen errichtet werden.
- Das Aufstellen eines ca. 3 m² großen Lagerzeltes ist nach Anweisung des Campleiters erlaubt.
- Es dürfen die handelsüblichen Markisen errichtet werden - eine darüber hinausgehende private Umzäunung des Grundstücks ist nicht gestattet.
- Der Raum der Einheit darf nicht so gestaltet sein, dass er dauerhaft einen individuellen Charakter hat.
- Das Graben auf dem Campingplatz darf nur nach Absprache mit dem Campleiter erfolgen.
Ruhe auf dem Platz
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Camper und beachten Sie, dass lautes Verhalten nicht erlaubt ist. Der Campingplatz muss zwischen 23:00 und 07:00 Uhr ruhig sein.
Ihr Auto aufladen
Um Pannen zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, Autos auf dem Campingplatz aufzuladen. (Bei Zuwiderhandlung wird eine Zahlung von DKK 500,- fällig).
Eine Ladestation befindet sich etwa 300 Meter vom Campingplatz entfernt (auf dem Parkplatz bei der Tankstelle südlich des Campingplatzes).
Fahren
Während des Aufenthalts ist das Fahren auf das Notwendige zu beschränken, und dieses Notwendige muss immer im Schritttempo (unter 15 km/h) erfolgen.
Hunde
Hunde müssen an einer kurzen Leine geführt werden. Sie dürfen keinen unnötigen Lärm machen und ihr Kot muss entfernt werden.
Das Rauchen ist in ALLEN Gebäuden nicht gestattet. Bitte entsorgen Sie Zigaretten in den Aschenbechern.
Windsurfen und Kitesurfen:
Windsurfen und Kitesurfen sind nur von Pfingsten bis zum 1. September erlaubt.
Der gesamte Verkehr auf dem Fjord muss innerhalb der Markierungen bleiben.
Ein Verstoß gegen die Kennzeichnung führt zum Ausschluss. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte an der Rezeption nach.
Lagerfeuer, Grill und Gasgrill:
Das Abbrennen von Lagerfeuern und die Verwendung von Grills usw. muss in Übereinstimmung mit der Durchführungsverordnung über Brandschutzmaßnahmen für das Abbrennen, die Verwendung von Feuer, Licht, Wärmequellen usw. erfolgen:
Lagerfeuer und Feuerstellen:
- Das Abbrennen von Feuer und die Nutzung der Feuerstelle ist nur mit Genehmigung der Camp Manager gestattet.
- Das Abbrennen von Lagerfeuern, Feuertonnen usw. auf dem Gelände der Einheit darf nur nach Genehmigung durch die Lagerleitung erfolgen und muss in sicherer Entfernung von brennbaren Flüssigkeiten/Stoffen erfolgen.
- Beim Abbrennen von Lagerfeuern, Feuertonnen usw. muss sehr darauf geachtet werden, dass die Auswirkungen des Windes so gering wie möglich gehalten werden, und es ist generell Vorsicht geboten, um die Brandgefahr zu verringern.
- Achten Sie sowohl während als auch nach der Benutzung darauf, dass keine Brandgefahr durch die Benutzung besteht.
Barbecue und Gasgrill:
- Beim Anzünden von Grills und Gasgrills muss darauf geachtet werden, dass die Auswirkungen des Windes so gering wie möglich gehalten werden und generell Vorsicht geboten ist, um die Brandgefahr zu verringern.
- Bei extremer Trockenheit kann die Benutzung von Barbecues und Gasgrills verboten werden. Dies wird gegebenenfalls durch eine gesonderte Beschilderung erfolgen.
- Verwenden Sie den Grill und den Gasgrill in sicherer Entfernung von brennbaren Flüssigkeiten/Stoffen.
- Achten Sie sowohl während als auch nach der Benutzung darauf, dass keine Brandgefahr durch die Benutzung besteht.
- Gebrauchte Kohle, Briketts usw. müssen in den dafür vorgesehenen Container im Abfallsortierbereich an der Ostseite des Hauptgebäudes gegeben werden und dürfen nicht in der Natur oder unter anderen Abfällen entsorgt werden.
- Das Grillen auf der Grillterrasse ist unter Beachtung der oben genannten Regeln kostenlos möglich.
Standort der Feuerlöschgeräte
Auf dem gesamten Gelände befinden sich Handfeuerlöscher - die Standorte sind auf dem Geländeplan eingezeichnet. Unsere Gäste werden gebeten, sich über den Standort der nächstgelegenen Feuerlöschgeräte zu informieren. Die Feuerlöschgeräte dürfen nur im Falle eines Brandes benutzt werden.
Verantwortung
Der Campingplatz und seine Eigentümer (Campingleitung) übernehmen keine Haftung für Schäden oder den Verlust von Eigentum der Camper. Wer Gebäude, Ausrüstungsgegenstände oder das Eigentum von Mitcampern beschädigt, kann nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzes haftbar gemacht werden.
Verschiedenes:
- Nehmen Sie Rücksicht auf die Natur und die Umwelt - beide sind auf Ihren Schutz angewiesen.
- Die Verwendung von Waffen und Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist auf dem Gelände verboten.
- Der Handel auf dem Campingplatz ist nur nach Genehmigung durch den Campleiter erlaubt.
- Gemeinsam genutzte Einrichtungen wie Toiletten, Waschräume, Küche usw. müssen nach der Benutzung sauber und aufgeräumt hinterlassen werden.
- Die vor Ort bereitgestellten Abfallbehälter müssen immer benutzt werden.
- Ein Verstoß gegen die Regeln der Website kann zum Ausschluss führen.
Saisonstellplätze
Für Camper, die einen Saison-, Frühjahrs- oder Herbststellplatzmietvertrag abgeschlossen haben, gelten genauere Regeln für die Mobilität der Wohnwagen, die Anordnung der Stellplätze usw.
Bei Fragen stehen Ihnen die Campleiter zur Verfügung - bitte wenden Sie sich an die Rezeption oder an 97315044.
Doktor:
Wochentags zwischen 08:00-16:00 Uhr:
Hvide SandeTel.. 97 31 10 23
Nr. Nebel Tel. 75 28 80 22
Außerhalb dieses Zeitrahmens:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 70 11 31 31.
Alarm:
Anrufe bei der Notrufzentrale - wählen Sie 112.